Hilfsmittelversorgung

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Hilfsmittelversorgung

Noch bis 20. Mai mitmachen:

BSK-Petition für Änderungen bei der Hilfsmittelversorgung

Gerwin Matysiak

(bsk-pr) Mit einer Petition zur Rücknahme der Änderungen im Sozialgesetzbuch V (§ 127)  tritt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. jetzt an den Bundestag. 

Anlass ist die neue Regelung bei der Hilfsmittelversorgung, die mit vielen Nachteilen für Menschen mit Behinderung verbunden ist. 

Bisher war eine qualitativ hochwertige, ausreichende und wohnortnahe Hilfsmittelversorgung mit kompetenter Beratung und Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.  „Die Versicherten konnten frei wählen, welcher von der Krankenkasse zugelassene Leistungserbringer sie mit Hilfsmitteln versorgt“, stellt Gerwin Matysiak, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des BSK, fest.

Nach der neuen Regelung können die Krankenkassen nach Verhandlungen oder Ausschreibungen Verträge mit bestimmten Leistungserbringern abschließen. Die Hilfsmittel werden danach nur noch von diesen Vertragspartnern geliefert. Dabei soll eine wirtschaftliche und in der Qualität gesicherte Versorgung Voraussetzung sein. Weiter sollen die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Hilfsmittelprodukte erfüllt werden.

„Die Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass annähernd kein Punkt im Gesetz die Maßgaben erfüllt hat und es zu einer erheblichen Verschlechterung bei der Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln gekommen ist“  betont Matysiak.

Beispielhaft seien hier die aufsaugenden und ableitenden Inkontinenzhilfen genannt. Die im Gesetz verankerte Wahlfreiheit der Versicherten ist durch die Neuregelungen faktisch ausgehebelt worden. Eine wohnort- und zeitnahe Versorgung einschließlich der Beratung und des Service ist teilweise nicht mehr möglich, da Leistungserbringer, die den Zuschlag bekommen haben, zum Teil mehrere hundert Kilometer vom Versicherten entfernt sind. Auf Grund dieser großen Entfernungen finden die Auslieferungen auf dem Postweg statt. Aus organisatorischen Gründen bevorzugen die Leistungserbringer Sendungen in großen Stückzahlen, die oftmals die Lagerkapazitäten der Leistungsempfänger in ihren Wohnungen deutlich übersteigen.

Bei der Ausschreibungspraxis ist der Preis in vielen Fällen das einzige Zuschlagskriterium. Auch dies führte in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Produkt- und damit Versorgungsqualität.

„Teilweise werden von Herstellern Produkte minderer Qualität und damit einem günstigeren Preis extra für die Ausschreibungen entwickelt, um den Zuschlag der Krankenkassen zu bekommen. Im freien Handel sind diese Produkte aufgrund der selbst vom Hersteller eingeräumten schlechten Qualität teilweise nicht erhältlich“ kritisiert Gerwin Matysiak die neue Regelung.

Auch die durch das Gesetz erhofften Einsparungseffekte sind nicht eingetreten. Im Gegenteil: In vielen Fällen führte die Ausschreibungspraxis zu einer mangelhaften oder gar Fehlversorgung incl. langer Lieferzeiten, was im Nachgang hohe Folgekosten durch gestiegene Verwaltungs- und Behandlungskosten verursacht hat, wie selbst die Krankenkassen bisweilen offen zugegeben haben. Die Ausschreibungspraxis führte zudem oft zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen und damit auch zu großen regionalen Unterschieden in der Versorgungsqualität, was somit einer Ungleichbehandlung gleichkommt. Gerade auch Menschen mit Behinderung, die in erhöhtem Maße auf Hilfsmittel angewiesen sind, sind von diesen Neuregelungen betroffen. Dies alles führt dazu, dass die Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen erschwert oder sogar verhindert wird.

Um möglichst viele Unterschriften für die Petition zu sammeln, hat der BSK seine Untergliederungen im Rahmen der Aktionswoche zum 5. Mai in Deutschland mobilisiert. „Wir hoffen, dass sich die Bevölkerung an der Unterschriftenaktion beteiligt, um der Petition Nachdruck zu verleihen“, wünscht sich Gerwin Matysiak.

Darüber hinaus kann sich jeder an der Unterschriftenaktion beteiligen und eine Unterschriftenliste (anhängende pdf-Datei) herunterladen und ausdrucken. Die Listen sollten bis 20. Mai an den BSK gesendet werden: (per Fax:) 06294 4281 19, (postalisch:) BSK e.V., Postfach 20, 74236 Krautheim.