Mehr Rechte für Behinderte

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Mehr Rechte für Behinderte

Artikel von KEYVAN DAHESCH

Mehr Rechte für Behinderte

Alle Menschen- und Bürgerrechte gelten uneingeschränkt auch für Menschen mit Behinderungen. Das ist nun auch für Deutschland völkerrechtlich verbindlich, wo am heutigen Donnerstag die UN-Behindertenkonvention in Kraft tritt. Als Vertragsstaat verpflichtet sich die Bundesrepublik, allen Behinderten eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen.

Der Schlüsselbegriff dazu heißt "inclusion". In der Originalfassung der Konvention bedeutet das: "Einschluss von Anfang an". Die deutsche Übersetzung verwendet den Begriff "Integration", was Behinderte und ihre Verbände als abschwächende Bezeichnung kritisieren. Mit Folgen zum Beispiel für die Bildungspolitik: Integration werde nicht als Pflicht zum gemeinsamen Lernen in einer Regelschule für alle interpretiert, monieren sie. Genau darauf aber kommt es ihnen an.

Die Kritiker trösten sich mit der Feststellung, dass im Zweifel die Formulierungen in der offiziellen englischsprachigen Originalfassung vor Gericht gültig sind. Und einklagen können behinderte Menschen alle in der Konvention garantierten Rechte bei den Gerichten. Wenn sie den Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft haben und sich im Nachteil wähnen, können sie sich nun an einen Beschwerdeausschuss der Vereinten Nationen wenden. Er wurde für die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Behindertenkonvention in Genf eingerichtet und entscheidet endgültig.

Barrieren und Vorurteile sind die größten Hindernisse für eine "inklusive" Gesellschaft. Deshalb fordert die Konvention die rasche Beseitigung dieser Hindernisse - dabei geht es um Gebäude und Verkehrsmittel ebenso wie um Waren und Dienstleistungen. Und damit Vorurteile gar nicht erst entstehen, sollen Behinderte und Nichtbehinderten zusammen aufwachsen. Gemeinsame Bildung inklusive.


Bildung
In Deutschland gehen nur etwa 15 bis 20 Prozent der behinderten Kinder gemeinsam mit Nicht-Behinderten zur Schule. Das bemängeln nicht nur die Familien, sondern auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers -Meyer. Nach ihren Recherchen sieht es in den meisten anderen Ländern Europas sehr viel besser aus. Dort sind es etwa 80 Prozent.

Viele Eltern kämpfen um einen Platz für ihr behindertes Kind in einer Regelschule - häufig vergeblich. Eine Eltern-Klage vor Gericht stützt sich bereits auf die UN-Behindertenkonvention. Zusätzliche Lehrer könnten mit Mitteln finanziert werden, die bislang für Sonderschulen und daran gekoppelte Internate ausgegeben werden. Evers-Meyer rechnet nicht mit einem baldigen Ende der Sonderschulen - wegen des Widerstands der Bundesländer. Sie plädiert aber für eine Wahlfreiheit der Eltern. Auch die Länder müssten sich an die UN-Vorgabe der "Inklusion" halten.


Internet
Das Internet ist zu einem unverzichtbaren Mittel der Kommunikation zwischen den Menschen untereinander und mit den Institutionen geworden. Deshalb gilt das Recht auf Barrierefreiheit von Waren und Dienstleistungen auch für das weltweite Netz. Nach Maßgabe der UN-Behindertenkonventionen richten sich viele Forderungen an die Anbieter und Gestalter von Websites. Behinderte User monieren unter anderem, dass Links nicht als solche problemlos erkennbar seien. Sie fordern ferner: Überschriften sollten sich durch ihre Größe deutlich vom Inhalt unterscheiden. Jedes Element auf der Seite soll über Tastaturkommandos erreichbar sein, die Schriftgröße sich ändern lassen, Gesprochenes für Gehörlose in Gebärdensprache übersetzt werden. Gelähmte oder amputierte Menschen sollen die Seiten mit Kopf- oder Fußmaus bedienen können. Grafiken und Bilder schließlich sollten mit einem Text beschrieben werden. Das Finden, Ausfüllen und Bestellen müsse einfacher werden.


Medien
Die meisten modernen Rundfunk- und Fernsehgeräte können von blinden oder sehbehinderten Menschen ohne fremde Hilfe nicht bedient werden. Die Geräte haben nur eine oder zwei Tasten, mit der man in unzähligen Menüs navigiert. Bei manchen Fernbedienungen kann man auf dem Zahlenblock lediglich die Nummer der programmierten Sender eintippen. Die Menüpunkte sind dann auf dem Display zu sehen - was Sehbehinderten die Bedienung unmöglich möcht. Bei Telefonen und vielen elektronisch steuerbaren Haushaltsgeräten ist es nicht besser.

Eine für einige Handy-Systeme entwickelte Software liest den Display-Inhalt dieser Mobiltelefone mit einer gut verständlichen künstlichen Stimme vor. Die Software kostet etwa 300 Euro. Würden die Hersteller sie standardmäßig in allen Telefonen installieren, würde die Software als Massenware nur ein paar Euro kosten. Auch Kühlschränke, Herde und Waschmaschinen ließen sich mit entsprechender Technologie leicht bedienen. Das wäre ein großer Schritt hin zu einer Barrierefreiheit von Haushalts- und anderen Produkten.

Barrieren
Viele Gebäude sind nur über Treppen zu erreichen. Die wenigsten haben Aufzüge. Das schränkt die Mobilität nicht nur von Rollstuhlfahrern ein, sondern behindert auch die Menschen, die an Krücken laufen, die Beinprothesen haben, viele alte Menschen und überhaupt jeden, der nicht gut zu Fuß ist. Zudem halten manche Aufzüge zwischen den Etagen. Auch Fahrstühle in Gebäuden sind in vielen Fällen erst zu erreichen, wenn man vorher einige Treppenstufen überwunden hat. Menschen im Rollstuhl haben von solchen Aufzügen gar nichts. Die wenigsten Häuser haben eine Rampe.

Wie die Behindertenbeauftragten der Bundesländer immer wieder mit Zahlen belegen, gilt dies in erschreckendem Ausmaß ausgerechnet auch für Arztpraxen. Wenn die Ärzte die gehbehinderten Patientinnen und Patienten zu Hause besuchen wollen, bekommen sie ihre Visite nicht von den Krankenkassen bezahlt. Denn Hausbesuche werden nur bei einer schweren Krankheit vergütet. Die Nutzung des Rollstuhls oder der Prothese ist jedoch keine schwere Krankheit, sondern eine Behinderung. Die UN-Konvention fordert die Vertragsstaaten auf, Barrieren abzubauen.

Mobilität
Wenn Busse, U-, S- und Straßenbahnen sowie Fernzüge einen ebenerdigen Zugang oder auf Knopfdruck ein- und ausfahrbare Rampen haben, nutzt das auch kleinen Kindern oder Eltern mit Kinderwagen. Und es senkt die Gefahr von Unfällen. Trotzdem müssen Menschen im Rollstuhl oder mit Beinprothesen mit den öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen mühsam darum ringen. Es fehlen auch hörbare oder vibrierende Ampelanlagen sowie mit den Füßen oder der Stockspitze fühlbare Leitstreifen an den Bahn- und Bushaltestellen. Sie sind immer noch selten - aber wichtig für Blinde oder älteren Menschen mit Sehproblemen, um sich im Straßenverkehr alleine zurechtzufinden. Großschrift auf den Anzeigetafeln und Ansagen zu den ankommenden Bussen und Bahnen an den Haltestellen wären ebenfalls eine große Hilfe. Baustellen, die nicht mit Zäunen, sondern nur mit Flatterleinen gesichert werden, sind schon vielen Menschen zum Verhängnis geworden.

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