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Landschaftsverbände: Steigende Kosten bei der Behindertenhilfe

(lv/bsk-pr) Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben die Bundesregierung aufgefordert, sich an den Kosten für die Behindertenhilfe zu beteiligen. Die LVR-Landschaftsversammlung hat eine entsprechende Resolution einstimmig verabschiedet. Die Mitverantwortung des Bundes für Menschen mit Behinderung dürfe sich nicht auf die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen beschränken, sondern müsse auch eine finanzielle Beteiligung umfassen, so die Forderung der Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen aus dem Rheinland. Als ersten Schritt sprachen sie sichfür die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderung aus. Der Schwesterverband Landschaftsverband Westfalen-Lippe hatte bereits eine gleichlautende Resolution verabschiedet.

"Aufgrund der weiter wachsenden Zahl der Menschen, die Behindertenhilfe in Anspruch nehmen, sind die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Landschaftsverbände erreicht. Nun muss der Bund bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe auch in finanzieller Hinsicht Verantwortung übernehmen und die kommunale Familie entlasten", erklärte der Vorsitzende der LVR-Landschaftsversammlung, Dr. Jürgen Wilhelm.

Bereits heute machen die Sozialausgaben rund neunzig Prozent des LVR-Haushalts aus. Dabei stellen die Sozialhilfeausgaben für Menschen mit Behinderung, die sogenannte Eingliederungshilfe, den weitaus größten Haushaltsposten. Die beiden Landschaftsverbände in NRW geben jährlich insgesamt drei Milliarden Euro für 115.000 Menschen mit Behinderung aus. Das Geld wird unter anderem für Wohnheime, selbständiges Wohnen und Werkstätten eingesetzt. Die Kosten für die Behindertenhilfe steigen zudem jedes Jahr um etwa fünf Prozent. Grund ist die wachsende Zahl der Leistungs-Empfängerinnen und -Empfänger in Folge der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts.

"Der LVR hat seine Hausaufgaben gemacht und mit seiner Politik des Vorrangs ambulanter Hilfen einen wichtigen Beitrag zur Kostensteuerung geleistet. Diese Erfolge werden jedoch überkompensiert durch die wachsende Zahl der Menschen, die Ansprüche auf Eingliederungshilfe-Leistungen haben", erläuterte LVR-Direktor Harry K. Voigtsberger.