Opferschutz

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Opferschutz

Koalition will Rechte von Verletzten und Zeugen in Strafverfahren stärken

BSK mahnt fehlenden Hinweis auf den Schutz schwerstbehinderter Opfer an

(bt-bob/bsk-um) Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen in Zukunft stärker berücksichtigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vor. So sollen beispielsweise Opfer von Zwangsverheiratung als Nebenkläger auftreten können. Der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden könne, wird erweitert. Dazu zählen beispielsweise sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Es sei Pflicht des Staates, darauf hinzuweisen, dass Verletzte und Geschädigte die Möglichkeit hätten, Hilfe und Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Den „berechtigten Forderungen von Opferschutzverbänden“ würde so Rechnung getragen, betont die Koalition.

Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Straftat geworden seien oder als Zeugen in einen Strafverfahren aussagen müssen, weiter zu stärken, werde die Altersgrenze für ihre Aussage vor Gericht von derzeit 16 Jahren auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt.
Schließlich verbessere der Entwurf die Stellung von Zeugen: Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand für besonders schutzbedürftige Zeugen werde vereinfacht. Zudem würden die Rechte von Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung eindeutiger bestimmt: So ist in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen die Möglichkeit vorgesehen, dass Zeugen in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben müssen.

Die stellvertretende Bundesvorsitzende des BSK, Irmgard Winkler wertete den Entwurf als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, merkte aber kritisch an, „ dass der Gesetzentwurf keinen Hinweis auf den dringend notwendigen Schutz einwilligungsfähiger oder schwerstbehinderter Opfer und Zeugen enthält". Wie nötig eine solche Regelung sei, zeige etwa der brutale Überfall auf einen behinderten BSK-Mitarbeiter vor zwei Tagen. (Siehe entsprechende Meldungen auf dieser Homepage unter BSK-news/Pressenews.)