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Integrationsbetriebe

Baden-Württemberg

„Werkstätten und Integrationsbetriebe brauchen gerade in der Krise mehr Aufträge“

(mfas-as/bsk-pr) Der konjunkturelle Abschwung hat zwischenzeitlich auch die Werkstätten für Behinderte Menschen und Integrationsprojekte erreicht. „Trotz finanzieller Förderung mit öffentlichen Mitteln sind diese dringend auf die Einnahmen aus Aufträgen von privaten und öffentlichen Auftraggebern angewiesen“ sagte der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Staatssekretär Dieter Hillebrand, am 3. März 2009 in Stuttgart.

In Baden-Württemberg arbeiten rund 26.000 behinderte Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, in Werkstätten. Eine Beschäftigungsmöglichkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bietet sich für schwerbehinderte Menschen in Integrationsprojekten. Integrationsprojekte unterscheiden sich von anderen Unternehmen durch die überdurchschnittlich hohe Beschäftigungsquote besonders betroffener schwerbehinderter Menschen von mindestens 25 bis 50 Prozent. In Baden-Württemberg gibt es derzeit 54 Integrationsprojekte, die 1.463 Arbeitsplätze - davon 835 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen - in den unterschiedlichsten Geschäftszweigen bieten.

„Schwerbehinderte Menschen sind - trotz aller Bemühungen – bei der Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt immer noch benachteiligt. Die Sicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten bestehenden Arbeitsplätze liegt mir deshalb besonders am Herzen. Gerade in Zeiten der Krise ist es wichtig, die ohnehin Benachteiligten nicht zu vergessen. Berücksichtigen Sie bei der Auftragsvergabe deshalb Werkstätten und Integrationsprojekte“ so der Staatssekretär.

Die Auftragsvergabe an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen hat zudem den Vorteil, dass sich die Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsabgabe reduzieren bzw. sogar vermeiden lässt. Unternehmen, die Aufträge an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen vergeben, bzw. Lieferungen und Dienstleistungen von diesen erhalten, können nach § 140 SGB IX 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages (abzüglich der Materialkosten) auf die von ihnen abzuführende Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. So ist jede Werkstattrechnung, die den anzurechnenden Betrag ausweist, zugleich eine Gutschrift.

Auf dem Internetportal www.werkstätten-im-netz.de und www.rehadat.de können Sie sich über die anspruchsvollen Angebote der Werkstätten und Integrationsprojekte in den Bereichen Dienstleistung, Produktion und Landwirtschaft informieren.