(akbh/bsk-pr) Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat jetzt seinen Abschlussbericht einschließlich seiner Empfehlungen einer letzten Prüfung unterzogen und selbigen verabschiedet. Der Abschlussbericht des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird der Ministerin, Frau Ulla Schmidt, am 29.01.2009, um 11:00 Uhr im Beisein der Presse vom Vorsitzenden des Beirates, Herrn Dr. Gohde, übergeben werden. Mit der öffentlichen Übergabe des Berichtes wird dieser auch auf den Seiten des BMG´s und des GKV-Spitzenverbandes öffentlich zugänglich sein. Dies gilt auch für alle begleitenden Studien.
Da die Ministerin den Beirat im Oktober 2008 um einen ergänzenden Bericht zur Prüfung von möglichen Strategien und konkrete Umsetzungsschritte bei der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsverfahrens in das SGB XI auf der Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen des Abschlussberichtes bat, hat der Beirat seine weitere Arbeit abgestimmt. Er wird die Bitte aufgreifen und in dem ergänzenden Bericht Alternativen bewerten und Empfehlungen erarbeiten. Dabei sollen insbesondere folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:
In der Sitzung des Beirates am 9.12.2008 erläuterte Staatssekretär Dr. Schröder nochmals die Intention, ebenso die Einsetzung der Bund- Länderarbeitsgruppe zur Bearbeitung der Schnittstellenproblematik von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Dem Beirat wurde über das Präsidium am 08.01.2009 eine Arbeitsskizze vorgelegt. Darin wurde die Einrichtung von drei Arbeitsgruppen "Szenarien", "Bestandsschutz" und "Vorbereitende Maßnahmen" vorgeschlagen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sollen in die Sitzungen des Beirates zur Überprüfung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes eingebracht und dort diskutiert werden.
Folgende Aufgabenstellungen sind in den Arbeitsgruppen zu bewältigen.
Der Beirat hat den Vorschlägen zur weiteren Arbeit zugestimmt. In den Arbeitsgruppen werden ausschließlich die bisherigen Mitglieder des Beirates tätig sein.
Bezüglich der vorgetragenen Bedenken, dass vor dem Hintergrund der vom BMG postulierten Kostenneutralität die Arbeit an den Umsetzungsempfehlungen doch sehr begrenzt sei, weil mehr Menschen im System, weniger Leistungen für jeden Einzelnen bedeuten, verwies der Vorsitzende des Beirates, Herr Dr. Gohde darauf, dass im Beirat verschiedene Szenarien berechnet würden und es dem Beirat vorbehalten sei, ggf. auch zu dem Ergebnis zu kommen, dass er für mehr Geld im System werben muss.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe gibt. Es bleibt zu hoffen, dass beide Bund- Länder-Arbeitsgruppen sich in ihrem Arbeitsprozess bezüglich der Zielstellungen und Ergebnisse bei der Bearbeitung der Schnittstellenproblematik Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege austauschen. Als Anlage erhalten Sie den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom November letzten Jahres zur "Umsetzung des (neuen) Pflegebedürftigkeitsbegriffs, in dem die Schnittstellen, die Eingliederungshilfe und die Ausgestaltung des Leistungsrechts thematisiert werden, nochmals zur Kenntnis. Über die Entwicklungen zum Vorschlagspapier zur "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe" der ASMK berichteten wir mit Mail vom 24.10.,21.12. und 22.12.2008 sowie 27.01.2009.
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