Pflegebedürftigkeitsbegriff

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Pflegebedürftigkeitsbegriff

INFO SGB XI: Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

(akbh/bsk-pr) Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat jetzt seinen Abschlussbericht einschließlich seiner Empfehlungen einer letzten Prüfung unterzogen und selbigen verabschiedet. Der Abschlussbericht des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird der Ministerin, Frau Ulla Schmidt, am 29.01.2009, um 11:00 Uhr im Beisein der Presse vom Vorsitzenden des Beirates, Herrn Dr. Gohde, übergeben werden. Mit der öffentlichen Übergabe des Berichtes wird dieser auch auf den Seiten des BMG´s und des GKV-Spitzenverbandes öffentlich zugänglich sein. Dies gilt auch für alle begleitenden Studien.

Da die Ministerin den Beirat im Oktober 2008 um einen ergänzenden Bericht zur Prüfung von möglichen Strategien und konkrete Umsetzungsschritte bei der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsverfahrens in das SGB XI auf der Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen des Abschlussberichtes bat, hat der Beirat seine weitere Arbeit abgestimmt. Er wird die Bitte aufgreifen und in dem ergänzenden Bericht Alternativen bewerten und Empfehlungen erarbeiten. Dabei sollen insbesondere folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:

  1. Welche vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen sind aus Sicht des Beirats zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsverfahrens erforderlich? Müssen zusätzliche administrative Voraussetzungen geschaffen werden, und wenn ja, welche?
  2. Ist eine schrittweise Einführung des neuen Begutachtungsverfahrens möglich und wie könnte dieses gestaltet werden? Ist ein Nebeneinander von "altem" und "neuem" Begutachtungsverfahren - ggf. mit individueller Wahlfreiheit durch den Antragsteller - möglich, und welche Folgen hätte dies?
  3. Welche Möglichkeiten bestehen, im Rahmen eines Umsetzungskonzepts den Zeitpunkt der Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens nach bestimmten Gesichtspunkten zu differenzieren (z. B. regional unterschiedliche Einführungs- bzw. Erprobungsphasen; Unterscheidung nach bestimmten Gruppen der Antragsteller bzw. Leistungsberechtigten, z. B. schrittweise Einführung zunächst nur bei allen über 90-jährigen oder allen unter 65-jährigen Antragstellern)?
  4. In welcher Form und in welchem Zeitraum soll und kann bisherigen Leistungsempfängern in der sozialen und privaten Pflegeversicherung Bestandschutz gewährt werden? Welche Wirkungen können in diesem Zusammenhang neue Begutachtungen haben?
  5. Wie können die Leistungen der Pflegeversicherung an die neue Differenzierung der Bedarfsgrade angepasst werden? Sollen die Leistungsansprüche einheitlich nach den neuen Bedarfsgraden differenziert werden, oder ist eine Differenzierung nach dem Schwerpunkt der Einschränkung der Selbständigkeit sinnvoll?
  6. Welche sonstigen Möglichkeiten bestehen, um das Risiko unerwünschter Kostenfolgen insbesondere für die soziale und private Pflegeversicherung zu begrenzen?
  7. Welche Kostenwirkungen haben Maßnahmen und Szenarien, die auf der Grundlage der Fragen 1 bis 6 entwickelt werden, für die soziale und private Pflegeversicherung (Leistungsausgaben, Verwaltungsausgaben der Pflegekassen und der MDKen)?

In der Sitzung des Beirates am 9.12.2008 erläuterte Staatssekretär Dr. Schröder nochmals die Intention, ebenso die Einsetzung der Bund- Länderarbeitsgruppe zur Bearbeitung der Schnittstellenproblematik von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Dem Beirat wurde über das Präsidium am 08.01.2009 eine Arbeitsskizze vorgelegt. Darin wurde die Einrichtung von drei Arbeitsgruppen "Szenarien", "Bestandsschutz" und "Vorbereitende Maßnahmen" vorgeschlagen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sollen in die Sitzungen des Beirates zur Überprüfung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes eingebracht und dort diskutiert werden.

Folgende Aufgabenstellungen sind in den Arbeitsgruppen zu bewältigen.

  • AG "Szenarien" -  Aufgabenstellung: Modelle zur Wirkung von Schwellenwerten bei der Pflegestufendefinition und der Zuordnung von Leistungen einschl. Überlegungen zu strukturellen Perspektiven - Leitung: Herr Dr. Gohde und Herr Dumeier
  • AG "Bestandsschutz" - Aufgabenstellung: Überlegungen zur Sicherung der individuellen Leistungen bei einem Systemübergang - Leitung: Frau Jansen und Herr Kesselheim
  • AG "Vorbereitende Maßnahmen" -  Aufgabenstellung: Notwendigkeit von administrativen Vorkehrungen, Richtlinien, Schulungen usw. Leitung: Herr Dr. Gohde und Herr Schiffer

Der Beirat hat den  Vorschlägen zur weiteren Arbeit zugestimmt. In den Arbeitsgruppen werden ausschließlich die bisherigen Mitglieder des Beirates tätig sein.

Bezüglich der vorgetragenen Bedenken, dass vor dem Hintergrund der vom BMG postulierten Kostenneutralität die Arbeit an den Umsetzungsempfehlungen doch sehr begrenzt sei, weil mehr Menschen im System, weniger Leistungen für jeden Einzelnen bedeuten, verwies der Vorsitzende des Beirates, Herr Dr. Gohde darauf, dass im Beirat verschiedene Szenarien berechnet würden und es dem Beirat vorbehalten sei, ggf. auch zu dem Ergebnis zu kommen, dass er für mehr Geld im System werben muss.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass es auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe gibt. Es bleibt zu hoffen, dass beide Bund- Länder-Arbeitsgruppen sich in ihrem Arbeitsprozess bezüglich der Zielstellungen und Ergebnisse bei der Bearbeitung der Schnittstellenproblematik Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege austauschen. Als Anlage erhalten Sie den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom November letzten Jahres zur "Umsetzung des (neuen) Pflegebedürftigkeitsbegriffs, in dem die Schnittstellen, die Eingliederungshilfe und die Ausgestaltung des Leistungsrechts thematisiert werden, nochmals zur Kenntnis. Über die Entwicklungen zum Vorschlagspapier zur "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe" der ASMK berichteten wir mit Mail vom 24.10.,21.12. und 22.12.2008 sowie 27.01.2009.