(bt-men/bsk-iwi) Der Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen, das Gendiagnostikgesetz, ist gestern, 21.1.2009, bei Sachverständigen und Vertretern von über 50 Interessenverbänden in einer Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschuss im Bundestag grundsätzlich auf Einvernehmen gestoßen.
Mehrere Änderungsvorschläge wurden von den Sachverständigen eingebracht, insbesondere zu vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen.
Die Vertreter von Betroffenen- bzw. Interessenverbänden begrüßten im allgemeinen, dass im Gesetzentwurf Regelungen für die Pränataldiagnostik enthalten sind, aber die Voraussetzungen, unter denen solche Untersuchungen zulässig seien, müssten enger gefasst und präzisiert werden. Sie forderten auch ein ausdrückliches Verbot, Untersuchungen mit Blick auf spätmanifestierende Krankheiten vorzunehmen.
Erhebliches Defizit sahen darin, dass das Gesetz nicht für genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken gelten soll. Dazu seien die Regelungen zum Datenschutz in Bund und Ländern nicht ausreichend.
Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist, das Recht auf informelle Selbstbestimmung hinsichtlich genetischer Daten zu schützen und Diskriminierungen zu verhindern. Die Regelungen betreffen medizinische Versorgung, Abstammung, Arbeitsleben und Versicherungsverträge.
Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen, die von den Sachverständigen aufgegriffen wurden.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen und Interessenverbände zum Gendiagnostikgesetz sind abrufbar unter:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/105/stllg/index.html
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