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Bezirke müssen Mittagessen für Menschen in Behindertenwerkstatt zahlen

(par/bsk-pr) Vor dem Bundessozialgericht in Kassel war der Fall eines Betroffenen aus einer Mitgliedsorganisation des Paritätischen in Nürnberg behandelt worden, der ein Revisionsverfahren gegen den Bezirk Mittelfranken angestrebt hatte. Der Bezirk hatte sich grundsätzlich geweigert, die Kosten für das tägliche Mittagessen in teilstationären Einrichtungen weiterhin zu übernehmen. Nach seiner Ansicht müssten die Gemeinden und Landkreise die Kosten für das Mittagessen übernehmen - was diese aber ebenfalls ablehnten.

Dadurch entstand für die Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten in Bayern die bundesweit einzigartige Situation, dass sie selbst für ihr Mittagessen aufkommen sollten. In allen anderen Bundesländern erhalten behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten ein kostenloses Mittagessen, falls ihr Einkommen nicht über der Einkommensgrenze liegt.

Das Bundessozialgericht entschied nun zugunsten des 32-jährigen Mitarbeiters der anthroposophische Camphill-Werkstatt in Nürnberg (Az.: B 8/9b SO 10/07 R). Die Entscheidung gilt auch für alle anderen Betroffenen in Bayern.