Kurzarbeitergeld

1. Sieger
Barrierefreies Ehrenamt
powered by
barrierefrei.de

Kurzarbeitergeld

Einsatz für Arbeit

(bmas/bsk-iwi) Die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sind mittlerweile auch in Deutschland deutlich spürbar. Die deutschen Unternehmen sind zwar im internationalen Vergleich gut aufgestellt, aber auch sie haben Auftragsrückgänge zu verzeichnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen sich daher Sorgen um ihre Arbeitsplätze. In dieser Situation hilft Kurzarbeit, Entlassungen zu vermeiden.

Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil des Lohnes - das Kurzarbeitergeld. Wer Kurzarbeitergeld erhalten kann, wo es beantragt wird und was dabei zu beachten ist, erklärt "Einsatz für Arbeit", eine gemeinsame Aktion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesregierung berät in diesen Tagen weitere Maßnahmen, um Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem "Einsatz für Arbeit" zu helfen. Konkret heißt das:

  • Die Antragsstellung beim Kurzarbeitergeld wird vereinfacht.
  • Unternehmen, die Kurzarbeit nutzen, werden finanziell noch stärker entlastet.
  • Die finanzielle Förderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Qualifikation und Weiterbildung - nicht nur bei Kurzarbeit - wird verbessert.

Auf der Internetseite www.fuer-ein-lebenswertes.land-bmas.de erhalten Sie tagesaktuell Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über alle anstehenden Veränderungen beim Kurzarbeitergeld und wie Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie konkret nutzen können, wie z. B.

  • Kurzarbeit statt Entlassungen
  • Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen
  • Weitere Links (Antragsformulare)
  • Materialien zum Download

Zusätzlich hat das Ministerium ein Service - Infotelefon

eingerichtet, wo Sie telefonisch von montags bis freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr beraten werden: 01805 / 67 67 12*

* Festpreis 14 Cent/Min. (abweichende/andere Preise aus den Mobilfunknetzen)