
(bsk-iwi/pr) Zum zweiten Jahrestag der Konvention zum Schutz von Menschen mit Behinderung hat der Bundesrat heute, am 19.12.2008, um 10:26 Uhr die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen beschlossen.
Der Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, hatte zu diesem Anlaß Vertreter von Behindertenorganisationen aus ganz Deutschland eingeladen. Dieser Einladung folgten Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende im BSK und Anita Reichert, Mitglied des BSK-Vorstandes.
42 Staaten hatten mittlerweile die am 13.12.2006 von den Vereinten Nationen verabschiedete Konvention ratifiziert. Mit der Ratifizierung von 20 Staaten war sie am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.
„Mit dieser UN-Konvention wird der Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen auf internationaler Ebene verwirklicht; das individuelle Schicksal von behinderten Menschen steht nicht mehr im Vordergrund, denn ‚behindert ist man nicht, behindert wird man’. Genau dieser Satz verdeutlicht das Anliegen der UN-Konvention“ sagte Irmgard Winkler im Anschluss an die Ratifizierung in Berlin.
So sollen auf gesellschaftlicher Ebene Menschen mit Behinderung vor Einschränkungen ihrer Freiheiten durch den Staat geschützt werden.
Gleichzeitig soll die strukturelle Ausgrenzung behinderter Menschen verhindert und das Recht auf gesellschaftliche Einbeziehung gestärkt werden.
„Der Grundgedanke der sozialen Inklusion, also der vollen und wirksamen Teilhabe und Einbeziehung ist in der UN-Behindertenkonvention deutlicher und konsequenter enthalten als in den bereits gültigen Menschenrechtskonventionen. Es geht also darum, gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie der tatsächlichen Vielfalt menschlicher Lebenslagen –auch von behinderten Menschen – besser gerecht werden“ stellt Irmgard Winkler fest.
Das bedeutet, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mitten in der Gesellschaft leben können. Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention sind u. a. deshalb, dass
„Die Umsetzung dieser Ziele wird dazu führen, dass behinderte und nichtbehinderte Menschen sich mit Respekt und Wertschätzung begegnen“, so Irmgard Winkler.
Besonders der Bereich der gemeinsamen Bildung ist wichtig. Es muss noch selbstverständlicher werden, dass behinderte Schülerinnen und Schüler zusammen mit nichtbehinderten Kindern lernen. „Ein selbstverständliches Miteinander setzt nämlich gemeinsames Lernen und Aufwachsen voraus. Dazu gibt uns die UN-Konvention den klaren Auftrag“ sagte Irmgard Winkler.
Foto: Dr. Rudolf Turber
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