
(kf-gm/bsk-pr) "Die heute in Berlin durch den Bundesrat erfolgte Ratifizierung der UN-Konvention - frei übersetzt: "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ist ein ganz bedeutsamer Schritt in Richtung Realisierung von Teilhabe", so der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke. Die UN-Konvention beinhalte eine Vielzahl von Selbstverpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Hervorzuheben sind die Regelungen unter Artikel 7 der UN-Konvention mit der inhaltlich eingegangenen Selbstverpflichtung dafür einzutreten und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass Kinder mit Behinderungen den nicht behinderten Kindern gegenüber gleichberechtigt sind. Daraus folgt beispielsweise auch ein Anspruch auf frühkindliche Förderung.
Diese eingegangene Verpflichtung der Vertragspartner festigt die Rechtsposition behinderter Kinder nachhaltig. Die Vertragsstaaten unterstreichen damit, wie wichtig ein frühes Einsetzen von Leistungen möglichst schon bei Kleinkindern ist, und dass eine derart früh einsetzende Hilfe den größten Integrationserfolg erwarten lässt.
Nicht weniger bedeutsam sind die Festlegungen unter Artikel 24 mit ihren bildungsrelevanten Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen. Hier werden Ansprüche artikuliert, die Diskriminierung verhindern und Chancengleichheit sicherstellen sollen.
Technische, organisatorische oder sonstige Barrieren dürfen aus Sicht des Landesbeauftragten Finke behinderte Menschen nicht an der Bildungsteilnahme hindern. Der Umfang des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen mit anderen Schülerinnen und Schülern sei deshalb in Niedersachsen auszuweiten. Die künftige Entwicklung werde an den Vorgaben des Artikels 24 der UN-Konvention zu messen sein. Denn nach der Ratifizierung durch den Bund seien nun die Länder aufgerufen, die Umsetzung vorzunehmen.
Richtungweisend sind auch die unter Artikel 29 getroffenen Regelungen. Nach diesen werden Menschen mit Behinderungen die gleichen politischen Rechte garantiert. Zudem gibt es einen Auftrag zur Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen "gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können".
Deutschland trage dem Geist der UN-Konvention nicht bzw. noch nicht in allen Bereichen Rechnung: Konkreter Handlungsbedarf bestehe beispielsweise in der Umsetzung barrierefreier Lebenswelten, gemeinsamer Beschulung und unmittelbarer Teilhabe, so Finke. In diesen Bereichen seien Bund und Länder gefordert.
Mit der Ratifizierung werden Grundlagen geschaffen für ein Umdenken und für neue Sichtweisen, die behinderte Menschen weiter in die Normalität rücken lassen, sagt Finke.
© BSK e.V. 2007-2012 | W3C XHTML 1.0 | W3C CSS 2.0 | W3C WAI-AAA |