Jugendfreiwilligenorganisationen

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BAG SELBSTHILFE fordert Aufnahme in das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligenorganisationen

(bags-ef/bsk-pr) „Der Paradigmenwechsel scheint am Gleichstellungsverständnis von Frau Ministerin von der Leyen zu scheitern“, vermutet Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, und kritisiert die ablehnende Haltung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenüber der Forderung des Dachverbandes, die Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligenorganisationen (JFDG) den Organisationen der freien Wohlfahrtspflege gleichzustellen.

Während des Parlamentarischen Abends der BAG SELBSTHILFE hatten sich alle behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland in das Gesetz aufzunehmen. Dagegen hatte die Ministerin in einem Schreiben an den Abgeordneten Hubert Hüppe deutlich gemacht, sie sei der Auffassung, dass an dem „bewährten Trägerprinzip“ durch die Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, die Religionsgemeinschaften und die Körperschaften öffentlichen Rechts festgehalten werden solle. Dagegen schlug Ursula von der Leyen den Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vor, im Einzelfall Sondergenehmigungen zu beantragen.

„Das ist keine adäquate Lösung“, betont Dr. Martin Danner. Die Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen dürften als legitime Vertreterinnen und Vertreter nicht willkürlich schlechter gestellt werden, als die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. In Bezug auf das Antwortschreiben der Ministerin an den Abgeordneten erklärt der Bundesgeschäftsführer: „Der Hinweis, dass alles so bleiben soll, wie es zuvor schon war, vermag dem Gedanken des viel zitierten Paradigmenwechsels ebenso wenig Rechnung zu tragen, wie dem Gedanken der Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen.“

Werden die BAG SELBSTHILFE und ihre Mitgliedsorganisationen in das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligenorganisationen aufgenommen, können junge Erwachsene ein anerkanntes Freiwilliges Soziales Jahr bei den Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen absolvieren. 

Die BAG SELBSTHILFE e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 104 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 4 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.