Sonderparkgenehmigungen

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Sonderparkgenehmigungen

Ausnahmeregelung zur Sonderparkgenehmigungen

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(ms-sa/bsk-pr) Für eine länderübergreifende Anerkennung der Ausnahmeregelungen für Menschen mit Behinderungen in Mitteldeutschland haben sich die Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgesprochen. Der Beauftragte für Sachsen-Anhalt, Adrian Maerevoet, erklärte in Magdeburg: „Es ist schwer vermittelbar, warum ein Betroffener aus Halle mit seiner Parkgenehmigung im wenige Kilometer entfernten Leipzig Ärger bekommt. Die Kriterien zur Ausstellung der Ausnahmegenehmigung unterscheiden sich nämlich grundsätzlich nicht. Allein der Umstand, dass zwischen beiden Städten eine Landesgrenze verläuft,  führt dazu, dass die Genehmigung in Leipzig nicht anerkannt wird. Das ist ein falsches Föderalismusverständnis, das es zu überwinden gilt.“

Maerevoet und seine Kollegen aus Sachsen und Thüringen haben sich jeweils an ihre Landesregierungen gewandt, um eine gegenseitige Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen zu erzielen. Maerevoet: „Was formalrechtlich vielleicht nicht zu beanstanden ist, muss dennoch als Ausdruck eines schädlichen, weil sehr engherzig ausgelegten Föderalismusverständnisses kritisiert werden.“

Die Ausnahmegenehmigungen sollen - neben der bundesweit gültigen Sonderparkgenehmigung gemäß Straßenverkehrsordnung - für einen bestimmten Personenkreis mit schweren Behinderungen nicht gewollte Härten mindern. „Diese Härten sind doch aber in Sachsen genau die gleichen wie in Sachsen-Anhalt oder Thüringen“, sagte Maerevoet.