(bt-bob/bsk-iwi) Bahnanlagen und Fahrzeuge müssen laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung so beschaffen sein, dass die Benutzung durch behinderte und alte Menschen sowie Kindern ohne besondere Erschwernisse möglich ist.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10669) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/10461) mit.
Durch die vorzeitige Umsetzung einer EU-Verordnung, so die Regierung weiter, wolle sie darüber hinaus den Schutz von Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität "schnellstmöglich" in deutsches Recht umsetzen.
Nach der Verordnung müssten die Eisenbahnunternehmen und die Bahnhofsbetreiber nicht diskriminierende Zugangsregelungen für die Beförderung dieses Personenkreises aufstellen. Sie müssten ferner dafür sorgen, dass die Bahnhöfe, die Bahnsteige, die Fahrzeuge und andere Einrichtungen für Personen mit Behinderungen zugänglich sind. Sie seien des Weiteren verpflichtet, kostenlos Unterstützung beim Ein- und Aussteigen sowie bei der Fahrt zu leisten
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