
(otz/bsk-pr) Rollstuhlfahrern wird der Weg von der Innenstadt nach Cumbach und zurück in Zukunft erleichtert. An der Fußgängerunterführung Cumbacher Brücke wird eine behindertengerechte Verbindung zwischen Rudolstadt und Cumbach durch den Einbau eines Fahrstuhls realisiert. Darauf haben sich jetzt die Straßenbauverwaltung, die Deutsche Bahn AG und die Stadt Rudolstadt nach langwierigem Verhandeln geeinigt. Das geht aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung hervor.
Diesem Entschluss ging eine Petition von 2004 voraus. Persönlich haben sich Bürgermeister Jörg Reichl (BfR) und der Landtagsabgeordnete Gerhard Günther (CDU) stark gemacht, um dieses Ziel mit allen Beteiligten umzusetzen.
Es hatte sich herausgestellt, dass das Befahren der zur Treppenanlage gehörenden Rampe für Rollstuhlfahrer problematisch ist. Dies ist beispielsweise auf das Fehlen geeigneter Zwischenpodeste zum Verweilen zurückzuführen. Ein Aufzug einer Fachfirma wird im kommenden Jahr zwischen Treppe und Bahnkörper auf der Cumbacher Seite installiert. Er hat eine Fläche von 1,10 mal 1,40 Meter.
Die Kosten der Investition in Höhe von etwa 300000 Euro werden durch die Straßenbauverwaltung, die Deutsche Bahn AG und die Stadt Rudolstadt getragen. Die Stadt wird dabei im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus vom Freistaat Thüringen unterstützt. Alternativ stand ein stückweiser Abriss und Neubau der Rampe zur Diskussion, welcher aber aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden kann.
Dem Bau vorangehen wird die Anpassung der Planungen sowie die Ergänzung der Kreuzungsvereinbarung, welche die Projektträgerschaft und Finanzierung regelt. Die Beteiligten sind sich einig, dass der Aufzug den Anforderungen der Zielgruppe der Rollstuhlfahrer, besonders der Fahrer von manuell betriebenen Rollstühlen, und gehbehinderter Menschen gerecht wird.
Die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten des Aufzuges übernimmt die Stadt. Um Vandalismusschäden vorzubeugen, wird eine kompakte Bauweise realisiert. Zusätzlich soll eine Nutzung nur mit dem so genannten Europaschlüssel, der es behinderten Menschen ermöglicht, bestimmte Einrichtungen für sich zu nutzen, möglich sein.
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