Behindertenparkplätze

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Behindertenparkplätze

"Behindertenparkplätze" auf weitere Berechtigte ausdehnen

(BT-mik/Bsk-iwi) Die Gruppe der Berechtigten, die Behindertenparkplätze benutzten dürfen, soll um schwerbehinderte Menschen, denen beide Arme fehlen oder die eine vergleichbare Funktionseinschränkung haben, erweitert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt. Derzeit können laut Regierung lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen besonders gekennzeichnete "Behindertenparkplätze" benutzen, Menschen denen beide Arme fehlen oder deren Füße unmittelbar am Rumpf ansetzen jedoch nicht.

Mit dem Gesetzentwurf komme die Regierung einer Forderung des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. nach. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen auch andere vergleichbar schwerbehinderte Menschen diesen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können, heißt es weiter