(hh-bb/bsk-pr) Am Donnerstag, 16.10.2008 wird im Plenum des Deutschen Bundestags der Nationale Bildungsbericht 2008 beraten. Im Bericht wird zu Kindern mit Behinderungen, beziehungsweise sonderpädagogischem Förderbedarf ausgeführt:
Hierbei kam es im letzten Jahrzehnt zu einer deutlichen Verschiebung:
weg von Angeboten in Sondereinrichtungen, hin zu integrativen Angeboten in den allgemeinen Kindertageseinrichtungen. Die Zahl der Sondereinrichtungen für behinderte Kinder ist von 691 im Jahr 1998 auf 307 im Jahr 2002 zurückgegangen und hat sich seitdem bis 2007 wieder auf 346 Einrichtungen leicht erhöht. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Einrichtungen, die integrativ arbeiten, bundesweit von ca. 7.800 im Jahr 1998 auf rund 13.400 im Jahr 2007..." (S. 52 des Berichts).
Im Schuljahr 2006/07 wurde für ca. 485.000 Schülerinnen und Schüler ein entsprechender Bedarf [sonderpädagogischer Förderbedarf] festgestellt. Dies entspricht einem Anteil von 5,8 % der Schülerpopulation in den Jahrgangsstufen 1 bis 10... Alle Länder räumen der integrativen Förderung an sonstigen allgemeinbildenden Schulen den Vorrang gegenüber der Überweisung an eine Förderschule ein. Derzeit werden bundesweit rund 16 % aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf integriert unterrichtet..." (S. 66f. des Berichts)
Die Hälfte der Abgängerinnen und Abgänger ohne Hauptschulabschluss stammt aus Förderschulen. Mit über 39.000 Abgängern haben 2006 im Bundesdurchschnitt etwa 77 % aller Förderschülerinnen und -schüler die Schule ohne einen Hauptschul- oder höher qualifizierenden Abschluss verlassen...Schülerinnen und Schüler, die integrativ gefördert werden, haben generell die Möglichkeit, einen der üblichen Schulabschlüsse zu erwerben... Für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen stellt sich die Situation jedoch völlig anders dar. Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,..., ist ein solcher Abschluss in keinem Land vorgesehen. Im Förderschwerpunkt Lernen,..., besteht in zehn Ländern die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erwerben nicht...Mit Berlin (35%) und Thüringen
(31%) führen zwei Länder die meisten Schülerinnen und Schüler zum Hauptschulabschluss, die entweder eine sehr hohe (Berlin) oder sehr geringe (Thüringen) Abgängerquote ohne Hauptschulabschluss aus den anderen allgemeinbildenden Schularten aufweisen..." (S. 89f. des Berichts). Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Anteil integrativer Förderung und Förderquote nach Förderschwerpunkten 2006/07 nach Ländern (Tabelle auf S. 256 des Berichts).
Wechsel zwischen Förderschulen und sonstigen allgemeinbildenden Schularten 2006/07 nach Ländern: Tabelle auf S. 257 des Berichts.
Absolventen/Abgänger von Förderschulen 2006 nach Abschlussarten und
Ländern: Tabelle auf S. 274 des Berichts.
Den vollständigen Bericht bekommen Sie hier:
http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/102/1610206.pdf
Die Tagesordnung des Plenums am Donnerstag, 16.10.2008 finden Sie hier:
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/183.html
Unter Punkt 13 der Tagesordnung werden mehrere Anträge der Opposition, insbesondere zur Eingliederungshilfe beraten. Die Anträge finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/077/1607748.pdf
http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/036/1603698.pdf
http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/094/1609451.pdf
Unter Tagesordnungspunkt 22 findet die erste Beratung des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung statt. Den Gesetzentwurf bekommen Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/104/1610487.pdf
Im Gesetzentwurf heißt es unter anderem:
„Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Unterstützte Beschäftigung umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung." (§ 38a Abs. 1 S. 1 SGB IX - S. 4 des Gesetzentwurfs)
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