Pflegebedürftigkeitsbegriff

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Pflegebedürftigkeitsbegriff

Pflegebedürftigkeitsbegriff

(he-par/bsk-pr) Am 15. Oktober 2008 findet die nächste  Sitzung des Beirates zum neuen Begutachtungsinstrument für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI statt. Mit Blick auf die möglichen Auswirkungen des neuen Instruments auf die Eingliederungshilfe wurde in der letzten Sitzung des Beirats verabredet, dass insbesondere die Interessenverbände pflegebedürftiger und behinderter Menschen die Gelegenheit erhalten, ihre Positionen darzustellen.

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V., die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V., die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., die BAG SELBSTHILFE e. V., Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD), Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. haben nun dem Beirat ihre Position in Form von Eckpunkten zum neuen Begutachtungsinstrument und zum erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff übermittelt. Der PARITÄTISCHE wird diese Eckpunkte dem Grunde nach mittragen. Die Eckpunkte sind hier beigefügt.

Stellungnahme Parität

Diskussionspapier des Deutschen Vereins

Das "Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Abgrenzung der Begriffe und Leistungen in einem neuen Verständnis der Pflegebedürftigkeit"  ist nun auf der Homepage des Deutschen Vereins veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar bzw. als Anlage beigefügt.

http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen2008/pdf/DV%2029-08.pdf

Betreuungskräfte ( 87 b SGB XI)

Mit der Pflegereform erhalten stationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, auf Kosten der Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungskräfte für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf einzustellen (§87 b SGB XI). Diese gesetzliche Neuregelung hat in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt, weil bei den Einrichtungen die Sorge bestand, dass Langzeitarbeitslose unter Umständen unter Druck gesetzt werden könnten, mit Blick auf mögliche Sanktionen im Bereich der Pflege tätig zu werden.  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu Fragen an die Bundesregierung gerichtet.  Die Antwort der Bundesregierung ist eindeutig: "Nein. Arbeitslose werden nicht gegen ihren Willen zu Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet. Vielmehr werden nur motivierte und an entsprechenden Betreuungstätigkeiten interessierte Personen vorgeschlagen." Rückmeldungen zur tatsächlichen Praxis nehmen wir gern entgegen. Die Fragen und Antworten können unter dem folgenden Link ab der S. 28, Ziff. 44 ff. eingesehen werden.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/101/1610199.pdf