
(bsk-pr) „Der Beschluss des Bundeskabinetts ist ein weiterer Meilenstein zur Durchsetzung unserer umfassenden Gleichstellung und Teilhabe“ begrüßt Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. die Kabinettsentscheidung für eine Ratifizierung der UN-Konvention.
Das Kabinett hatte am Mittwoch in Berlin das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen.
Für den BSK ist der Artikel 9 der Menschenrechtskonvention von besonderer Bedeutung: „Die Barrierefreiheit ist ein wesentliches Element, mit dem Deutschland und alle anderen ratifizierenden Staaten sich verpflichten, geeignete Maßnahmen zu treffen um Hindernisse für Menschen mit Körperbehinderung zu vermeiden und zu beseitigen“, erläutert Irmgard Winkler.
Die UN-Konvention ist das erste allgemeine Gesetz, in dem die Rechte von Menschen mit Behinderung europaweit geregelt werden. Deutschland war bei der Formulierung der Konvention von Beginn an dabei und konnte bei den anfänglichen Verhandlungen über die Formulierung der Artikel entscheidende Akzente setzen.
Die Konvention tritt in Kraft, wenn sie von mindestens 20 Vertragsstaaten ratifiziert worden ist. Somit könnte das Ratifikationsgesetz am 1. Januar 2009 in Deutschland in Kraft treten.
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