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Krankenkasse zahlt Fahrten zur Chemotherapie und Dialyse

(dpa/bsk-pr) Fahrtkosten von Patienten auf dem Weg zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie übernimmt die Krankenkasse. Alle anderen Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen Versicherte in der Regel aus eigener Tasche zahlen, teilt die Deutsche Krebshilfe in Bonn mit. Eine Ausnahme gelte aber auch für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis. Sie müssen sich allerdings mit zehn Prozent an den Kosten beteiligen, wobei der Anteil mindestens fünf und höchstens zehn Euro ausmachen darf. Die Fahrten müssen vorher aber immer von der Krankenkasse genehmigt werden.

Private Krankenversicherungen erstatten den Angaben zufolge normalerweise alle medizinisch notwendigen Fahrten - also auch solche zur ambulanten Behandlung. In vielen Fällen gibt es allerdings eine Kilometerpauschale mit einer Obergrenze, die der Patient nicht überschreiten darf.