UN-Konvention

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UN-Konvention

Ratifizierung wieder verschoben: „Weg endlich freimachen für Chancengleichheit“

Irmgard Winkler

(bsk-pr) Die erneute Verschiebung der Ratifizierung der UN-Konvention durch die Bundesregierung ist für die die stellvertretende Bundesvorsitzende des BSK, Irmgard Winkler, nicht akzeptabel: „Seit eineinhalb Jahren ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung von der Bundesregierung in New York unterzeichnet worden. Weshalb eine verbindliche Erklärung in Deutschland bis heute noch nicht erfolgt ist, ist für behinderte Menschen nicht nachvollziehbar“.

Die Konvention tritt erst dann in Kraft, wenn sie von mindestens 20 Vertragsstaaten ratifiziert worden ist. Mit der Zustimmung verpflichtet sich der deutsche Gesetzgeber, Bundesrat und Bundestag, die Gesetze so auszurichten, dass die in der Vereinbarung geregelten Rechte in deutsches Recht übertragen werden.

Wesentliche Artikel der Konvention sind die Barrierefreiheit (Art. 9), selbstbestimmtes Leben (Art. 19) Bildung und Erziehung (Art. 24) und Recht auf Gesundheit (Art. 25), Rehabilitation (Art. 26) und Arbeit (Art.27).

„Im Interesse von rund 7 Millionen Menschen mit Behinderung fordere ich alle Beteiligten auf, ihre Blockade im Bundeskabinett endlich aufzugeben und den Weg freizumachen für eine Gesellschaft mit gleichen Chancen für alle Menschen“, sagt Irmgard Winkler.