Behindertenparkplätze

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Kabinett: Behindertenparkplätze auch für Contergangeschädigte

(dpa/bsk-pr) Behindertenparkplätze stehen künftig auch Contergangeschädigten uneingeschränkt zur Verfügung. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Nach den Parlamentsberatungen könnten die nötigen Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Ende des Jahres wirksam werden, teilte Tiefensee mit. Bislang durften Contergangeschädigte die Parkplätze nicht nutzen, da dafür noch eine Gehbehinderung erforderlich ist, die bei dieser Gruppe aus medizinischer Sicht nicht vorliege.

"Ich bin sehr froh, dass wir helfen können, mehr Menschen mit Behinderung eine bessere Mobilität zu ermöglichen", erklärte Tiefensee. "Damit leisten wir auch einen Beitrag zur sozialen Stadt, zur Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben."

Mit der jetzigen Regelung seien Anregungen des Bundesverbandes Contergangeschädigter aufgenommen worden. Ende der 1950er Jahre hatten auch schwangere Mütter das neue Medikament Contergan als Schlafmittel eingenommen. Nach Verbandsangaben wurden daraufhin 5000 Kinder mit Missbildungen vor allem an Armen und Beinen geboren.