
HANNOVER. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und Mitglied im BSK-Bundesvorstand, Karl Finke, fordert eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes. Er will damit mögliche Benachteiligungen behinderter Schülerinnen und Schüler beseitigen und ihnen den gleichen Zugang zu Bildung garantieren. Dazu beruft er sich auf Artikel 24 der UN-Konvention. Aus diesem lasse sich das Recht behinderter Kinder ableiten, an einem integrativen Bildungssystem teilhaben zu können.
Finke kritisiert den § 59 a des Niedersächsischen Schulgesetzes. Nach diesem ist es möglich, die Aufnahme in Ganztags- und Gesamtschulen in Niedersachsen zu beschränken, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet. Danach werden die Plätze durch Los vergeben.
Jedoch kann unter bestimmten Bedingungen das Losverfahren abgewandelt werden, so dass Schülerinnen und Schüler vorrangig aufzunehmen sind, wenn dadurch beispielsweise der gemeinsame Schulbesuch von Geschwisterkindern ermöglicht wird.
In der Frage des Losverfahrens sieht Karl Finke eindeutig Handlungsbedarf für die Rechte behinderter Schülerinnen und Schüler.
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