Persönliches Budget

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Rechtsanspruch und Übergangsregelung im § 159

(par-he/bsk-pr) In der Vergangenheit gab es häufig Anfragen bezüglich des Rechtsanspruchs zum Persönlichen Budget seit dem 1.01.2008, weil im Text des § 17 SGB IX eine Kann-Bestimmung formuliert ist. Der Rechtsanspruch ab dem 01.01.2008 ist im § 159 "Übergangsregelung" formuliert. Das anhängende pdf-Dokument enthält einen Auszug aus einem Kommentar zum SGB IX, in dem auf die Problematik eingegangen und der Rechtsanspruch begründet wird.

Kommentar zum SGB IX