Gleichbehandlungsgesetz

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Gleichbehandlungsgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Befürchtete Klagewelle gegen Gleichbehandlungsgesetz ausgeblieben

(dpa/bsk-pr) Zwei Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die von der Wirtschaft befürchtete Klagewelle nach Feststellung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgeblieben. Das Gesetz habe die Unternehmen in Deutschland sensibilisiert, sagte die Leiterin der Behörde, Martina Köppen, am Donnerstag in Berlin. Als unseriös und wissenschaftlich nicht haltbar wurde eine Studie der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet, wonach das Antidiskriminierungsgesetz die deutschen Unternehmen 1,73 Milliarden Euro koste.

Selbst wenn man von den Methoden der Studie ausgehe, käme man nur auf 26 Millionen Euro, sagte der Vorsitzende der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle, Heinrich Wilms. «Das Gutachten der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist damit vom Tisch», sagte Köppen. Diese Studie beruht nach der Analyse von Wilms und des Wirtschaftswissenschaftlers Birger Priddat nicht auf repräsentativen empirischen Erhebungen, sondern auf bloßen Schätzungen. Die Studie sei im April 2007 begonnen worden, als viele Unternehmen noch gar keine Erfahrungen mit dem Gesetz hätten sammeln können. Auch würden nur einseitig die Kosten erörtert, der Nutzen einer nachhaltigen Unternehmensführung aber außer Acht gelassen. Wilms und Priddat räumten ein, dass auch ihnen keine empirischen Daten vorliegen.

Das von der großen Koalition beschlossene Gesetz war nach jahrelangem Streit im August 2006 in Kraft getreten. In der vorausgegangenen Legislaturperiode hatte die Union noch über den Bundesrat das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz blockiert. Das Gesetz setzte EU-Richtlinien um, die vor Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Orientierung schützen sollen.