(dpa/bsk-pr) Die Kürzung von hunderttausenden Invaliden- und Hinterbliebenenrenten in Deutschland ist endgültig rechtens. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte am Donnerstag die seit 2001 übliche Praxis, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Invaliden sie vor ihrem 60. Geburtstag in Anspruch nehmen. Obwohl bei Altersrenten sogar ein Abschlag von bis zu 18 Prozent möglich ist, hatten Sozialverbände dagegen geklagt, weil niemand den Zeitpunkt der Invalidität selbst bestimmen könne. Die Richter betrachten die analoge Rentenkürzung jedoch als Gleichbehandlung. Die Begrenzung auf 10,8 Prozent werde der Lage der Invaliden gerecht. Betroffen sind nach Angaben der Rentenkasse 926 000 Erwerbsminderungs- und etwa 700 000 Hinterbliebenenrenten.
Hintergrundinfo: Wer wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Sie soll das wegfallende Einkommen ersetzen und wird unabhängig vom Lebensalter bezahlt, sofern der Betroffene in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hat.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus den bis dahin vom Betroffenen und seinem Arbeitgeber eingezahlten Rentenbeiträgen. Diese werden - mit Abschlägen - auf das 60. Lebensjahr hochgerechnet.
Als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als drei Stunden pro Tag eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer weniger als sechs, aber noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Diese Teil-Rente ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, aber keine entsprechende Teilzeitstelle findet, erhält ebenfalls die volle Erwerbsminderungsrente.
Nach einer Gesetzesänderung von 2001 waren die Renten wegen Erwerbsminderung für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent, höchstens um10,8 Prozent gemindert worden. Dagegen hatte es eine Reihe von Klagen und hunderttausende Widersprüche gegeben.
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