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BSK legt Standpunkte sozialpolitischer Arbeit fest

Irmgard Winkler

(bsk-pr) Klare Aussagen zu seiner künftigen sozialpolitischen Arbeit hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter gemacht. Dazu hat der Sozialpolitische Ausschuss die Standpunkte des Bundesverbandes zum barrierefreien ÖPNV klargestellt.

Mit Blick auf die Regelungen der EU-Busrichtlinie begrüßt der BSK, dass das Bundesverkehrsministerium die Mehrfachnutzung barrierefreier Busse eindeutig festgelegt hat.

„Der BSK fordert, dass grundsätzlich mindestens zwei Rollstuhlplätze in Bussen des öffentlichen Personenverkehrs vorhanden sein müssen, wie das in einigen deutschen Großstädten bereits in die Praxis umgesetzt worden ist. In Nahverkehrsplänen oder ähnlichen Vereinbarungen ist zu gewährleisten, dass in Bussen und Bahnen mittelfristig die neueste barrierefreie Technik eingesetzt wird, damit künftig der ÖPNV für alle Menschen nutzbar ist - unabhängig davon, ob diese Personen mobilitätseingeschränkt sind oder nicht. Niederflurbusse und fahrzeuggebundene Einstiegshilfen sind dabei vorrangig einzusetzen,“ betont Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende.

„Wir erachten es für dringend notwendig, ein Aktionsbündnis ´Barrierefreier ÖPNV´ mit anderen Organisationen, die die Interessen von mobilitätseingeschränkten Menschen vertreten, zu gründen. Diese verbandsübergreifende Arbeit ist umso wichtiger, weil der Nutzerkreis eines barrierefreien ÖPNV aufgrund der Alterspyramide in Deutschland zunehmend größer wird,“ so Karl Finke, Mitglied des Bundesvorstandes.

Im Bericht des Bundesverkehrsministeriums wurde dargestellt, dass ein barrierefreier ÖPNV von 40 Prozent der Gesamtbevölkerung temporär und von 30 Prozent dauerhaft genutzt wird.