
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der Vorlage des Referentenentwurfs die Ratifizierung der UN-Konvention eingeleitet wurde. Durch die Konvention sollen die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter gestärkt werden“, erklärt Irmgard Winkler, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Eine besondere Herausforderung stellt die Umsetzung der Konvention in der Bundesrepublik dar. Denn nicht nur der Prozess eines Paradigmenwechsels, sondern auch die künftige behindertenpolitische Arbeit ist geprägt von diesen Bestimmungen. Insbesondere die Zugänglichkeit zu öffentlichen Verkehrsmitteln, die Teilnahme an politischen Prozessen und die soziale Integration sollen verbessert werden.
„Der Beitritt Deutschlands zur Konvention und deren Ratifizierung ist ein bedeutender Schritt in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft“ bemerkt Irmgard Winkler.
Im nun vorliegenden Referentenentwurf stimmen wir mit den nachfolgenden Anmerkungen des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes überein und bitten diese zu berücksichtigen:
In der deutschen Übersetzung, die Bestandteil des Referentenentwurfes ist, wurden aus Sicht des PARITÄTISCHEN Begrifflichkeiten unzureichend übersetzt. Die Übersetzung gibt den von den Verfassern gewünschten Inhalt in einigen wesentlichen Bereichen nicht wieder. Beispielhaft lässt sich der Begriff "Living independently" aufführen, der als "unabhängige Lebensführung" statt als "Selbstbestimmt Leben" übersetzt wurde. In der Denkschrift wurde zu Artikel 19 erfreulicherweise eine Formulierung vorgenommen, die klarstellen soll, dass unabhängige Lebensführung im Sinne von selbstbestimmter Lebensführung zu verstehen ist.
Ein weiteres Beispiel für die unbefriedigende Übersetzung ist der Begriff „Inclusion“, der mit „Integration“ übersetzt wird. An dieser Stelle bleibt die Denkschrift hinter den Erwartungen zurück, da sie die schulische Integration, wie in den überwiegenden Landesschulgesetzen verankert, von den personellen, sächlichen und räumlichen Bedingungen abhängig macht. Bei einem Bildungskonzept, das von dem Begriff „Inclusion“ geprägt ist, müsste sich das Bildungssystem an den Bedürfnissen der Kinder mit Behinderungen orientieren. Bedauerlicherweise werden überholte Sichtweisen zum Thema Bildung für Kinder mit Behinderungen fortgeschrieben und neue Impulse, die von der Intention der Konvention geprägt sind, erschwert. Die Ausführungen in der Denkschrift zum Artikel 24 Bildung stehen auch im Widerspruch zum Artikel 7, in dem positiv und ausführlich auf die Rechte und die besondere Situation von Kindern mit Behinderungen eingegangen wird.
Unbefriedigend sind auch die Ausführungen in der Denkschrift zum Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung. Sie sind umfänglich bezüglich der Unterstützungsangebote und Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Regelungen für Beamtinnen und Beamte. Leider gibt es keine Hinweise zu den Regelungen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die einer Arbeit und Beschäftigung in den Werkstätten nachgehen. Das sind laut Sozialhilfestatistik 2006 immerhin 225.710 Menschen mit Behinderungen.
Da die Konvention Staaten mit unterschiedlichen Entwicklungsständen einbeziehen will, sind viele Forderungen aufgestellt, die die Bundesrepublik Deutschland bereits umgesetzt hat. Die Denkschrift nimmt eine ausführliche Darstellung der rechtlichen Situation vor, bei der jedoch die Probleme der Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen und deren Durchsetzung in der Praxis unberücksichtigt bleiben.
Die künftige Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung über den Stand der Entwicklungen wird begrüßt, weil sie den kritischen Blick auf praktische Umsetzungsprobleme schärft und als Chance für die Einleitung notwendiger Veränderungsprozesse gesehen wird.
In diesem Zusammenhang schlagen wir vor, den geplanten Behindertenbericht der Bundesregierung für die 16. Legislaturperiode in der Struktur und den Inhalten schon jetzt an den wesentlichen Artikeln der UN-Konvention auszurichten.
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