
(sk/bsk-pr) Aus einem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Gaienhofen und einem dem Bürger ist die Gemeinde Gaienhofen jetzt als Sieger hervorgegangen. Der Falschparker wurde vom Amtsgericht Radolfzell zu einer Geldbuße von 35 Euro verurteilt, weil er auf einem Behindertenparkplatz vor dem Rathaus Gaienhofen geparkt hatte.
Der Bürger hatte mit seinem Lkw kurze Zeit auf dem Rathaus-Parkplatz geparkt und dafür von der Gemeinde Gaienhofen einen Bußgeldbescheid bekommen. Bereits bei einer ersten Gerichtsverhandlung im Mai hatte er begründet, warum er den geforderten Betrag nicht gezahlt hatte.
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