(par-cz/bsk-pr) Entsprechend einer Information des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM) hat dieser aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Kürzung der Grundsicherung bei Bezug eines kostenlosen Mittagessens in der WfbM sowie zur Anwendbarkeit von § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts) im Rahmen der Grundsicherung seinen entsprechenden Musterwiderspruch aktualisiert.
Demnach ist die Grundsicherung zu kürzen, wenn der Grundsicherungsberechtigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ein kostenloses Mittagessen erhält. Einige Sozialämter bringen hierfür aber zu hohe Beträge in Abzug. Der Musterwiderspruch des BVKM zeigt, wie Sie sich hiergegen zur Wehr setzen können.
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