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Beförderung von Rollstuhlfahrer/-innen in Bussen

endstation Haltestelle

(he-par/bsk-pr) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Zustimmung des Bundesrates § 34 a der Straßenverkehrszulassungsordnung geändert.  Die ab dem 1. Juni gültige Fassung der Straßenverkehrszulassungsordnung knüpft nicht mehr an die im Fahrzeugschein eingetragenen oder im Bus angeschriebenen Zahlen der Stellplätze für Rollstühle an. Seit Anfang Juni 2008 können demnach wieder mehrere Rollstuhlfahrer/-innen von einem Bus befördert werden.

Die Verkehrsunternehmen bzw. die Fahrer/-innen der Busse haben nun keine Bußgelder bzw. Haftungsrisiken zu befürchten (siehe Mail vom 27.03.2008). Weitere Informationen sind auf der Homepage der Beauftragten des Bundes für die Belange behinderter Menschen, Frau Evers-Meyer,  unter dem folgenden Link einsehbar:http://www.behindertenbeauftragte.de/index.php5?nid=353&Action=home