(par-he/bsk-pr) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informierte Anfang Anfang April über das Beanstandungsverfahren des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Beschluss der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege. Der G-BA hat den Brief des BMG beraten und am 10.04.2008 Änderungsbeschlüsse gefasst, um der Beanstandung bzw. der Auflage des BMG zu entsprechen.
Der G-BA hat die Auflagen des BMG vom 20.03.2008, die sich auf die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen beziehen, in seinem Beschluss vom 10.04.2008 wie folgt umgesetzt:
Der Punkt I.4 des Beschlusses (Neufassung der Nr. 6 der Richtlinien) soll dahingehend geändert werden, dass im ersten Satz die Formulierung gestrichen wird: "oder grundsätzlich auch in Behinderteneinrichtungen" und nach dem ersten Satz neu eingefügt wird: "Ob ein solcher Anspruch besteht, ist im Einzelfall durch die Krankenkasse zu prüfen."
Die vom BMG beanstandete Nummer 31 zur Verordnung durch den Krankenhausarzt wird mit einem weiteren Beschluss des G-BA vom 10.04.2008 nun wie folgt gefasst: "Hält ein Krankenhausarzt die Entlassung eines Patienten für möglich und ist aus seiner Sicht Häusliche Krankenpflege erforderlich, kann er diese anstelle des Vertragsarztes für die Dauer bis zum Ablauf des dritten auf die Entlassung folgenden Werktages verordnen. In diesem Falle soll der Krankenhausarzt vor der Entlassung aus dem Krankenhaus rechtzeitig den weiterbehandelnden Vertragsarzt informieren."
Durch diese vorgenommenen Änderungen dürfte es, im Gegensatz zum Beschluss vom 17.01.2008, nun auch möglich sein, dass der Krankenhausarzt die HKP verordnen kann und die Absicht des GKV-WSG umgesetzt werden kann.
Zu den geänderten Beschlüssen wird es kein erneutes Stellungnahmeverfahren geben. Die Beschlüsse des G-BA vom 10.04.2008 sind noch nicht in Kraft getreten. Sie liegen zur Zeit zur Prüfung beim BMG vor. Die Beschlüssen des G-Ba vom 17.01.2008 sind ebenfalls noch nicht in Kraft getreten. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
In den beigefügten pdf-Dokumenten erhalten Sie die Beschlüsse des G-Ba vom 10.04.2008 sowie die tragenden Gründe.
Anlage 3 WSG-Eingliederungshilfe
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