(ma-hh/bb/bsk-pr) Nach Information von Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, fand gestern im Ausschuss Arbeit und Soziales die öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen“ der Bundesregierung statt.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, junge Menschen zu fördern, die schon im Vorjahr die Schule verlassen haben und noch keinen Ausbildungsplatz haben. Er sieht einen Ausbildungsbonus bis zu 6.000 € für Arbeitgeber vor, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen und eine Berufseinstiegsbegleitung für junge Menschen. Für behinderte junge Menschen ist ein erhöhter Ausbildungsbonus vorgesehen.
Den Gesetzentwurf gibt es hier:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/anhoerungen/c_Ausbildungsbonus/aDrs16_8718.pdf
Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/anhoerungen/c_Ausbildungsbonus/cmaterialien.pdf
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert den erhöhten Ausbildungsbonus für Arbeitgeber, die schwerbehinderte junge Menschen ausbilden. Bereits bestehende Förderungen seien ausreichend (S. 19).
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter verlangten, den Kreis der zu Fördernden zu verengen, wie einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu entnehmen ist.
Die vollständige Mitteilung erhalten Sie hier:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_146/01.html
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Einführung Unterstützter Beschäftigung liegt Verbänden und Vereinen der Behindertenarbeit vor. Bis Ende Mai können Sie eine Stellungnahme abgeben.
Eine Zusammenfassung des Referentenentwurfs finden Sie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband unter:
http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1513&cHash=c903d560d5
Den Referentenentwurf gibt es beim Paritätischen Wohlfahrtsverband unter:
http://www.der-paritaetische.de/uploads/media/Ref.entw._Unt._Besch._Mai_2008.PDF
Das Heimrecht wird zur Zeit von Seiten der Bundesländer neu geregelt.
Informationen für Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es hierzu unter folgenden Adressen:
Nordrhein-Westfalen
Presseerklärung von Minister Karl-Josef Laumann:
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_Presse/001_Pressemitteilungen/pm2008/080422a/index.html
Der Gesetzentwurf:
http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/Wohn-_und_Teilhabegesetz_-_Entwurf_und_Begr__ndung.pdf
Die wichtigsten Neuerungen:
http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/Wohn-_und_Teilhabegesetz__-_die_wichtigsten_Neuerungen.pdf
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