(ms.ns-kf/bsk-pr) Seit dem 1. Januar haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtanspruch, dass ihnen Leistungen zur Teilhabe auch in Form eines „Persönlichen Budgets“ gewährt werden. Dieses soll behinderte Menschen in die Lage versetzen, selbst entscheiden zu können, welche Hilfen sie von wem wann erhalten wollen.
Als Teil einer Reihe von Informationsveranstaltungen zum „Persönlichen Budget“ hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen festgestellt, dass einige niedersächsische Rehabilitationsträger das „Persönliche Budget“ noch sehr zögerlich bewilligen. Karl Finke nimmt das zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass das „Persönliche Budget“ grundsätzlich jedem behinderten Menschen zusteht, der Anspruch auf Teilhabeleistungen hat. Es kann beim zuständigen Leistungsträger oder bei der in der Region ansässigen gemeinsamen Servicestelle beantragt werden.
Nach Eingang des Antrages prüft der Rehabilitationsträger, ob er zuständig ist oder leitet den Antrag an den zuständigen Träger weiter. Dies soll laut Gesetz in fünf Wochen erledigt sein. Im Anschluss daran wird die zukünftige Budgetnehmerin oder der zukünftige Budgetnehmer zu einem Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch soll auf „Augenhöhe“ verhandelt werden, welche Ziele der behinderte
Mensch durch das „Persönlichen Budget“ erreichen will und wie er das am besten erreichen kann.
Im Anschluss schließen der Leistungsträger und die zukünftige Budgetnehmerin oder der zukünftige Budgetnehmer eine Zielvereinbarung ab. Sie ist Grundlage für einen Bescheid, den der Budgetgeber erlässt. Anschließend erhält der behinderte Mensch das vereinbarte Budget auf sein Konto ausgezahlt. In Ausnahmefällen wird es auch in Form von Gutscheinen bereitgestellt.
Karl Finke weist mit Nachdruck darauf hin, dass es nicht zulässig ist, dass einseitige Festlegungen seitens der Leistungsträger vorgenommen werden. Das betrifft sowohl die Frage, wer das Budget ausführen darf, als auch die Frage der Qualitätskriterien. All diese Fragen sind mit der Budgetnehmerin oder dem Budgetnehmer zu vereinbaren und können nicht einseitig festgelegt werden.
Weitere Informationen:
Wer Fragen zum „Persönlichen Budget“ hat, kann sich an die nach Sozialgesetzbuch IX zuständige „Gemeinsame Servicestelle im Rehabilitationsbereich“ wenden. Ein Verzeichnis der Stellen finden Sie unter: www.reha-servicestellen-nds.de im Internet.
Das „Kompetenzzentrum Persönliches Budget“ hat darüber hinaus unter www.budget.paritaet.org auf seiner Homepage ein Verzeichnis aller Beratungsstellen zum Persönlichen Budget veröffentlicht.
Informationen zu den Informationsveranstaltungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen erhalten Sie unter: www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de
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