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Pflegegeld

BSK kritisiert geplante Besteuerung des Pflegegeldes

Foto Irmgard Winkler

(bsk-pr/um) Wie bekannt wurde, plant das Bundesfinanzministerium, das Pflegegeld für  Gastfamilien zu besteuern, die behinderte Menschen im Rahmen des betreuten Wohnens aufnehmen. Dagegen spricht sich jetzt der BSK aus.

Einen Vergleich mit der Tagespflege, wie ihn das Bundesfinanzministerium jetzt in seinem Erlass zieht, halten sowohl der BSK als auch der Paritätische Gesamtverband für fachlich völlig unangemessen.

„Unser Ziel ist es, durch betreutes Wohnen für mehr behinderte Menschen Alternativen zu stationären Plätzen zu schafffen. Darin sieht unser Verband mittel- und langfristig die Chance, behinderten Menschen eine Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eine Besteuerung des Pflegegeldes für Gastfamilien würde die wenigen Angebote an betreutem Wohnen weiter zu reduzieren“, kritisiert Irmgard Winkler, stellvertretende Vorsitzende des BSK die Pläne des Ministeriums.

„Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, das Betreuungsgeld, das  Gastfamilien erhalten, wenn  sie sich im Rahmen des betreuten Wohnens um behinderte Menschen kümmern, nicht zu besteuern“ sagt Irmgard Winkler.

PDF-Dokumente:

Aktuell (16.06.08): Schreiben von Hubert Hüppe (CDU/CSU), Beauftagter der CDU/CSU-Fraktion für die Belange behinderter Menschen an Minister Steinbrück

Schreiben von Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, an das Bundesministerium für Finanzen

Fachliche Einschätzung zu den Auswirkungen einer Besteuerung

Erlass des BM Jusitz vom 13.04.08