(bsk-pr/um) Wie bekannt wurde, plant das Bundesfinanzministerium, das Pflegegeld für Gastfamilien zu besteuern, die behinderte Menschen im Rahmen des betreuten Wohnens aufnehmen. Dagegen spricht sich jetzt der BSK aus.
Einen Vergleich mit der Tagespflege, wie ihn das Bundesfinanzministerium jetzt in seinem Erlass zieht, halten sowohl der BSK als auch der Paritätische Gesamtverband für fachlich völlig unangemessen.
„Unser Ziel ist es, durch betreutes Wohnen für mehr behinderte Menschen Alternativen zu stationären Plätzen zu schafffen. Darin sieht unser Verband mittel- und langfristig die Chance, behinderten Menschen eine Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eine Besteuerung des Pflegegeldes für Gastfamilien würde die wenigen Angebote an betreutem Wohnen weiter zu reduzieren“, kritisiert Irmgard Winkler, stellvertretende Vorsitzende des BSK die Pläne des Ministeriums.
„Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, das Betreuungsgeld, das Gastfamilien erhalten, wenn sie sich im Rahmen des betreuten Wohnens um behinderte Menschen kümmern, nicht zu besteuern“ sagt Irmgard Winkler.
Aktuell (16.06.08): Schreiben von Hubert Hüppe (CDU/CSU), Beauftagter der CDU/CSU-Fraktion für die Belange behinderter Menschen an Minister Steinbrück
Fachliche Einschätzung zu den Auswirkungen einer Besteuerung
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