Beratung über Erbrecht und Vorsorge

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Erbrecht und Vorsorge

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Im Rahmen der Kooperation mit der DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.) können BSK-Mitglieder ab sofort ein kostenfreies Beratungsgespräch bei einem DIGEV-Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin wahrnehmen (Dauer: 30 bis 45 Minuten). Eine darüber hinaus gehende Beratung ist kostenpflichtig.

Die kostenfreie Erstberatung ist nur dann möglich,

• wenn ein Beratungsbedarf ausschließlich zu den Themen Vorsorge, Testament und Erbrecht  besteht,
• wenn ungekündigte Mitgliedschaft und kein Beitragsrückstand bei der BSK-Mitgliedschaft vorliegt,
• wenn im Vorfeld ein Beratungsgutschein bei Michael Pinter (Abteilungsleiter Jugend und Soziales, beantragt worden ist,
• wenn die Beratung bei dem zugewiesenen DIGEV-Rechtsanwalt/der zugewiesenen DIGEV-Rechtsanwältin stattfindet.

Nicht genutzte Beratungsscheine sind umgehend an die BSK-Geschäftsstelle zurückzusenden.
Angebot für Landesvertretungen/Landesverbände und Untergliederungen:
Vorträge zu den Themen Vorsorge (Vollmachten, Patientenverfügung), Testament und Erbrecht sind sehr gefragt. Im Rahmen der Kooperation zwischen BSK und DIGEV stehen kompetente Rechtsanwälte kostenlos für Vorträge zu diesem Themenbereich zur Verfügung. Die DIGEV vermitteln Ihnen gerne Referenten. Wenden Sie sich dazu an Marco Volk Tel.: 06294/4281-36.

Für alle Fragen zu Testamenten und Erbschaften ist Ulf-D. Schwarz Ihr Ansprechpartner beim BSK e.V.:

ulf

Ulf-D. Schwarz
Geschäftsstellenleiter

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

Falls Sie möchten, dass ich Sie anrufe, senden Sie mir bitte eine E-Mail mit dem gewünschten Anrufzeitpunkt. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden.