
Seit 1. Januar 2010 bieten wir einen neuen Service an. Durch die Kooperation zwischen dem BSK und der Hamburger Rechtsanwältin Franziska Benthien ist im BSK künftig auch eine Rechtsberatung möglich.
Die Beratung erstreckt sich auf Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und das Widerspruchsverfahren für den Bereich des Sozialrechts, insbesondere die Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), V (Krankenversicherung), IX (Rehabilitation), XI (Pflegeversicherung) und XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Sozialhilfe) sowie das Verwaltungsrecht. Eine Beratung ist in darüber hinausgehenden Rechtsgebieten nach Absprache ebenfalls möglich.
Die Kosten für die anwaltlichen Auskünfte sind durch den Mitgliedsbeitrag im BSK e.V. (€ 28,-/Jahr) abgedeckt. Eine gerichtliche Vertretung der einzelnen Mitglieder des BSK ist darin nicht enthalten, kann aber nach Vereinbarung mit Franziska Benthien auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Geschäftsstelle (Tel.: 06294 4281-42 oder per E-Mail: E-Mail an: michael.pinter@bsk-ev.org ). Wir werden Ihre Anfrage dann gegebenenfalls an Frau Benthien weiterleiten bzw. einen Kontakt zu ihr herstellen. Ein direkter, durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckter Erstkontakt ist nicht möglich.
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