Kassel: Eltern Resolution

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Kassel: Eltern-Resolution gegen schulische Ausgrenzung von behinderten Kindern

28.01.2008 (kobinet/bsk-cr) Die Offene Schule Waldau (OSW) in Kassel praktiziert seit 14 Jahren einen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Nordhessen. In der Ganztagsschule OSW befindet sich pro Jahrgang (5 bis 10) eine Klasse mit zwei bis fünf behinderten Kindern pro Klasse.

Die OSW, eine integrierte Gesamtschule der Sekundarstufe I, will grundsätzlich auch praktisch-bildbare Schüler gemeinsam unterrichten und verfügt seit 1993 /94 über fundierte praktische Erfahrung. Normalerweise ist der Schulbesuch mit der 10. Klasse an der OSW beendet. Praktisch-bildbare Schüler, die eine Sonderschule besuchen, gehen jedoch mindestens 12, teilweise 13 bis 14 Jahre zur Sonderschule! Dadurch wird berücksichtigt, dass diese Schüler mehr Zeit für ihr Lernen und für ihre Berufsorientierung benötigen.

Auch an der OSW wird eine verlängerte Schulzeit für praktisch-bildbare Schüler angeboten. Seit dem Schuljahr 2002 /03 gibt es eine Arbeitsstufe (entsprechend der Werkstufe an der Sonderschule). Nach zehn Jahren gemeinsamen Unterrichts erschien es als nicht sinnvoll und der Idee der Integration widersprechend, die behinderten Jugendlichen an eine Sonderschule zu verweisen, um eine berufliche Orientierung durchführen zu können. An der OSW wird eine Kombination aus berufspraktischen Tagen (2 Tage pro Woche) und Schultagen mit Schulung der Kulturtechniken und lebenspraktischem Unterricht (3Tage) ab dem 11. Schuljahr angeboten.

"In den letzten Jahren wurde jedoch die Durchführung der Arbeitsstufe für die behinderten Schüler auf zwei Jahre begrenzt (Schuljahr 11 und 12) und im Jahrgang 13 vom Schulamt nicht mehr genehmigt. Gleichzeitig wurde die sonderpädagogische Stundenzuweisung für das Schuljahr 2007/08 stark gekürzt", so Uwe Frevert, Mitglied des Schulelternbeirates.

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