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Ausbildungsangebote als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

05.01.2009 Mit Einführung des Sozialgesetzbuch Nummer 9 (kurz SGB IX) hat der Gesetzgeber den Begriff der Rehabilitation ersetzt durch den Teilhabebegriff. Teilhabe ist umfassender als Rehabilitation und beinhaltet darüber hinaus die Eigenverantwortung des Einzelnen.

Im Bereich der beruflichen Rehabilitation, jetzt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat der Gesetzgeber eine Vielzahl an Möglichkeiten eröffnet. Diese reichen von einer Anpassung des vorhandenen Arbeitsplatzes über die Ausstattung mit Hilfsmitteln bis hin zu Qualifizierungsmaßnahmen.

Bei der Suche nach den möglichen Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten hilft Rehadat. CR