Für die meisten bedeutet Arbeit zu haben den eigenen Lebensunterhalt zu sichern (und damit ein Stück Unabhängigkeit) und gesellschaftliche Akzeptanz. Behinderten Menschen wird aber oftmals nicht zugetraut, arbeits- und leistungsfähig zu sein. Dadurch werden sie in der sozialen Rangfolge eher am unteren Ende angesiedelt, und eher als Kostenfaktor denn als produktiver Teil der Belegschaft angesehen. Gerade diese Einschätzung kann dazu führen, dass behinderte Menschen ungleich schwerer an einen Ausbildugns- bzw. Arbeitsplatz gelangen als Nichtbehinderte. Hinzu kommt, dass behinderte Menschen, die in vielen Fällen schon eine lange "Sonderkarriere" hinter sich haben, nun sich nun wieder in einer Sondersituation befinden: Zuschüsse zu Führerschein, Auto, Hausumbau etc., sind in den meisten Fällen nur dann zu erlangen, wenn die Fördermaßnahme der beruflichen Rehabilitation dient. Hat man keine Arbeit, gibt es auch keine Zuschüsse und andere Geldquellen sind wegen der fehlenden Arbeit meistens auch nicht vorhanden. In Abwandlung eines bekannten Sprichwortes könnte man hier sagen: "Bist Du nichts, hast Du nichts". Behinderte Jugendliche haben wie alle anderen Jugendlichen auch den Wunsch, auf eigenen Füßen zu stehen, haben es aufgrund der Rahmenbedingungen aber ungleich schwerer. Welche Möglichkeiten gibt es, als behinderter Mensch am Arbeitsleben teilzuhaben? Nachfolgend soll auf die alternativen Möglichkeiten zur "Sonderschiene" eingegangen werden einschließlich Beratung und Finanzierung.
Normal sollte es sein, wie jeder Nichtbehinderte die Möglichkeit zu haben, am allgemeinen Arbeitsleben teilzuhaben, wie z.B. eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Betrieb im Dualsystem. Für eine solche Ausbildung sprechen die Praxis- bzw. "Wirklichkeitsnähe" und die Chance auf eine Übernahme im Betrieb nach Abschluß der Ausbildung. Anfragen an den BSK zeigen immer wieder, dass viele Absolventen der Berufsbildungswerke trotz guter Zeugnisse große Schwierigkeiten haben, im Anschluß einen Arbeitsplatz zu finden. Genauso wichtig ist dabei die Heimatnähe und damit die Erhaltung des sozialen Umfeldes, was z.B. bei Berufsbildungs- bzw. förderwerken bei auswärtiger Unterbringung oft nicht möglich ist. Außerdem kann durch eine Ausbildung der oftmals vorhandene "Sonderstatus" der Auszubildenden abgebaut werden und zu guter letzt trägt die Ausbildungsvergütung zur Stärkung des Selbstbewußtseins (selbst verdientes Geld) bei.
Oftmals verhindert die Unwissenheit potenzieller Arbeitgeber im Umgang mit behinderten Menschen einen möglichen Arbeitsplatz. Angst vor Zusatzkosten für Umbauten, krankheitsbedingte Ausfälle, Zweifel an der Leistungsfähigkeit etc.
Die Arbeitsämter beraten Jugendliche und Erwachsene in Fragen der Berufswahl, über die Berufe sowie deren Anforderungen und Perspektiven am ersten Arbeitsmarkt. Eine spezielle Vermittlungsstelle für behinderte Akademiker ist die Vermittlungsstelle für schwerbehinderte Fach- und Führungskräfte der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn. Integrationsfachdienste (IFD`s) helfen bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes, stellen Kontakte mit möglichen Arbeitgebern her und begleiten die Menschen ggf. zu Beginn ihrer Berufstätigkeit. Die IFD´s sind angesiedelt bei den Arbeits- und den Integrationsämtern (früher Hauptfürsorgestelle). Zumeist werden Institute mit der Durchführung beauftragt, wie z.B. die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW). Hier sollte man sich vor Ort bei den o.g. Ämtern erkundigen, wer in der entsprechenden Region den Integrationsfachdienst betreibt. Zudem gibt es in diesem Bereich auch Initiativen von Betroffenen, die versuchen, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu erhalten und zu ermöglichen. Stellvertretend sollen hier die Zentren für selbstbestimmtes Leben erwähnt werden. Die Integrationsämter wiederum beraten bei technischen Fragen zu notwendigen Umrüstungen am Arbeitsplatz.
Beratung für behinderte Menschen, die sich für ein Studium interessieren, bietet die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks in Bonn an, die mehrmals jährlich entsprechende Informationstage und Seminare für Interessierte über die Republik verteilt anbietet. Gegenstand dieser Veranstaltungen sind Informationen zu Einschreibung, Wohnungssuche, finanzielle Hilfen, Assistenz, Prüfungserleichterungen, Auslandspraktika usw.
Mit Inkrafttreten des SGB IX wurde der grundsätzliche Anspruch auf Arbeitsassistenz eingeführt. Für Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung bzw. Berufsausübung anfallen, aber aufgrund der z.B. motorischen Einschränkungen nicht im vollem Umfang ausführbar sind, kann eine Arbeitsassistenz in Anspruch genommen werden. Die Anträge können bei den nach SGB IX neu geschaffenen Servicestellen gestellt werden, welche den zuständigen Kostenträger ermitteln müssen. Diese Regelung findet auch für behinderte Menschen im Studium Anwendung.
Hinsichtlich der Förderung von Ausbildung und Beruf gibt es umfangreiche Informationen in übersichtlicher Form bei der Arbeitsgemeinschaft der Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter sowie auf unserer Seite "Expertentipps".
Eine Behinderung ist und bleibt eine Behinderung, die das Erlangen und Erhalten eines Arbeitsplatzes nicht gerade erleichtern. Die erschwerenden Rahmenbedingungen aber sind veränderbar. Die o.a. Informationen sind nur ein kurzer Abriß über einige Hilfsmöglichkeiten. Weitere Informationen sind bei den nachfolgenden Adressen erhältlich.
Adressen
Arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
Ernst-Frey-Str. 9
71635 Karlsruhe
Tel: 0721 8107-219
Fax: 0721 8107-288
Fortbildungsakademie der Wirtschaft
Demolierung 2
23909 Ratzeburg
Tel: 04541 8997-0
Fax: 04541 899750
Bundesanstalt für Arbeit
Zentrale Stelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Vermittlungsstelle für schwerbehinderte
Fach- und Führungskräfte
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel: 0228 713-1344
Fax: 0228 713-1057
Bundesweites Netzwerk der Interessengemeinschaften
behinderter und chronisch kranker Studierender
Universität Dortmund
c/o BbS
Emil-Figge-Str. 50
44221 Dortmund
Deutsches Studentenwerk
Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten
Weberstr. 55
53113 Bonn
Tel: 0228 26906-62
Fax: 0228 264062
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL)
Kölnische Str. 99
34119 Kassel
www.isl.org
E-Mail an info@isl-ev.org
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