Das neue Spendenrecht gilt seit dem 1. Januar 2007 und macht das Spenden noch einfacher: Wer an einen gemeinnützigen Verein wie den BSK e.V. spendet, reduziert sein zu versteuerndes Einkommen. Das bedeutet, dass Sie nach dem neuen Spendenrecht einen Spendenbetrag bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens beim Finanzamt geltend machen können! Bislang waren es nur 5 bzw. 10 Prozent.
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